Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Professional Communication Intelligent Network Solutions GmbH über Lieferungen und Leistungen. Stand: April 2022

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche, auch künftige, geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Professional Communication Intelligent Network Solutions GmbH (im folgenden „PC INS“ genannt) und ihren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seinem Auftragserteilung auf diese hinweist und die „PC INS“ diesen nicht widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von der „PC INS“ schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Anstelle der unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlich vorgegebenen.

2. Angebote

Die Angebote der „PC INS“ sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Hardware ist – wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart – grundsätzlich fabrikneu hergestellt. Sie kann jedoch neben neuen auch wiederverwendete Teile enthalten.

3. Auftragsbestätigung

Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden stets verbindlich. Für die „PC INS“ tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein.
Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig und bedürfen zwingend der Schriftform. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem vereinbarten Liefertermin ist die „PC INS“ berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen liegt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Preise und Nebenkosten insbesondere Versandkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Zahlungen in Auslandswährungen sind wegen der in der Regel 10 Werktage betragenden Valutierung, 3 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungsziels berechnen wir
Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingekommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden und nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Dienstleistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Akzeptieren wir die Aufhebung eines Auftrages ( Stornierung), so berechnen wir in jedem Fall 20% des Nettoauftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer an Stornogebühren. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Die Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen.

5. Mängelrügen und -haftung

Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten – bei Kaufleuten in 12 Monaten – ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchter Ware verjähren die Ansprüche in 12 Monaten – bei Kaufleuten in 90 Tagen – ab Übergabe der Ware. Bei offensichtlichen Mängeln müssen Mängelrügen
unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer Schäden soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Norm beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten nicht. Für Mängelfolgeschäden haften wir generell nicht.

6. Termine

Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich
rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte der Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Lieferungen nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich in Zahlungsverzug. Im Falle unseres Verzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich bei Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist. Die Schadenbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

7. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

8. Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allein hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.

9. Vertrauliche Informationen / Datenschutz

Die Vertragspartner werden nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners vertraulich behandeln. Als vertraulich gelten nicht Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt war, die sie rechtzeitig von Dritten erhält oder die nach Beginn der Zusammenarbeit allgemein bekannt werden oder die die empfangende Partei im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklung erarbeitet hat. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Partners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden alle diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weitergeben.

10. Treuepflicht

Die Parteien sichern sich zu, für die Dauer der Geschäftsbeziehung keinen Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung einzustellen oder auf sonstige Weise zu beschäftigen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden, ist
ausschließlich Aachen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Aachen zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

12. Erweiterte Bedingungen für Dienstleistungen

Zur Durchführung von Dienstleistungen bedarf es einer abgestimmten Organisation mit eindeutig verteilten Aufgaben zwischen Kunden und der „„PC INS““. Die Grundlage dafür bildet ein, im Rahmen der Projektinitialisierung vereinbarter, Aktivitätenplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für das jeweilige Projekt. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der effektiven Aufwendungen nach Projektfortschritt. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die normale Arbeitszeit (d.h. Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) überschritten, so wird ein Mehrarbeitszuschlag von 25% auf den vereinbarten Stundensatz berechnet. Für Arbeiten, an Samstagen werden 50% Zuschlag, an Sonn- oder Feiertagen st wird ein Zuschlag von 100% auf den vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Einsatzfähigkeit von Hard- und Software-Komponenten, welche er nicht über uns beschafft hat. Aufwendungen von uns im Zusammenhang mit entsprechenden Komponenten – Abklärungen und/oder Fehlersuche/Fehlerbeseitigung – werden auf Basis Zeit und Material zum Stundensatz für Fehlersuche gemäß gültiger Preisliste abgerechnet.

13. Erweiterte Bedingungen für Warenlieferungen

13.1 Versendung/Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

13.2 Mindermengen

Bei Aufträgen mit einem Nettowert bis Euro 300,– wird ein Zuschlag auf Mindermengen von Euro 30,– zzgl. USt. erhoben.

13.3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich bei Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist. Die Schadenbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich in Zahlungsverzug.

13.4 Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen

Bei Aufträgen mit einem Nettowert von mehr als 5.000,– Euro sind wir berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Nettoauftragswertes zu verlangen. Bei Neukunden sind wir grundsätzlich berechtigt, mit der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu verlangen. Vor Bezahlung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen.

13.5 Gewerbliches Schutzrecht

Fehlt jedoch der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadensersatz, der allerdings auf das Erfüllungsinteresse beschränkt ist und sich nicht auf Mängelfolgeschäden erstreckt, es sei denn, es liegt ein Fall von zumindest grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vor.

13.6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung, aufgenommen worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Mieteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferten Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Mit wirksam werden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aIIer unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Geräte. Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware.